Handwerksdienstleitungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LUHMCRAFT - Inhaber Norman Luhm
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten immer für alle Verträge zwischen LUHMCRAFT , Inhaber Norman Luhm, Am Hasenberg 3e, 21481 Lauenburg /Elbe (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) und seinen Kunden, die die Erbringung von Handwerksdienstleistungen betreffen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
2. Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot abgibt und das Unternehmen dieses durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung annimmt.
3. Leistungsbeschreibung
Das Unternehmen bietet folgende Handwerksdienstleistungen an:
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Handwerk-Allrounder-Tätigkeiten (zulassungsfreies Handwerk)
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Bodenverlege- und Schleifarbeiten
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Trocken- und Innenausbau
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Montage von Fertigbauteilen
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Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten (nach Sichtung)
Die genaue Leistung wird im jeweiligen Vertrag oder in einem Angebot festgelegt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ohne Umsatzsteuer. Da es sich bei dem Unternehmen um ein Kleingewerbe handelt, fällt gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer an.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Ausgestellte oder versandte Rechnungen sind unmittelbar (zur Zahlung) fällig.
(3) Die Währung ist Euro (EUR), Zahlungen sind dementsprechend ausschließlich in Euro (EUR) zu leisten.
(4) Bei ausbleibender Zahlung innerhalb der 14-tätigen Frist behält sich das Unternehmen vor, die Forderung nach zwei erfolglosen Mahnungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Die Mahngebühren betragen 5 Euro für die erste Mahnung und 10 Euro für die zweite Mahnung.
(5) Unsere ausgestellten Rechnungen sind auch ohne Unterschrift gültig.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gegebenheiten vor Ort die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ermöglichen.
(3) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Zu den Mitwirkungspflichten zählt insbesondere die sach- und fachgerechte Lagerung von Materialen die der Kunde selbst stellt, zb: Bodenbeläge, Holz, etc. gemäß den Herstellerangaben. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Materialien mindestens 48 Stunden vor Verlegung in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bei wohnraumüblichen Temperaturen (mindestens 19 °C) zu lagern und zu akklimatisieren.
Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, und ist dadurch die ordnungsgemäße Verarbeitung, insbesondere wegen möglicher Materialverformung oder Ausdehnungsgefahr, nicht möglich, behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung der Arbeiten zu verschieben. In diesem Fall sind wir berechtigt, die uns bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere Anfahrtskosten sowie eine angemessene Ausfallpauschale, in Rechnung zu stellen. Die Pauschale beträgt 80 % des vereinbarten Tagessatzes.
Zusätzlich übernehmen wir in diesen Fall auch keine Haftung, wenn das Material nicht sach-und fachgerecht gelagert wurde.
6. Stornierung eines Auftrages
(1) Stornierung des Auftrags
Der Kunde kann den Auftrag jederzeit stornieren. Die Stornierung hat jedoch zur Folge, dass das Unternehmen folgende Stornogebühren berechnen kann:
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Materialkosten: 100%
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Bis 14–7 Tage vor dem Termin: 50% der Lohn- und Montagekosten
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Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 75% der Lohn- und Montagekosten
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Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin: 100% der Gesamtkosten (Lohn- und Montagekosten sowie Materialkosten)
7. Verschiebung des Auftrags
Der Kunde kann den Auftrag jederzeit verschieben. Die Verschiebung hat jedoch zur Folge, dass das Unternehmen die folgenden Gebühren berechnen kann:
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Materialkosten: 100%
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Bis 7 Tage vor dem Termin: kostenlos, wenn ein neuer Termin vereinbart wird
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Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50% der Lohn- und Montagekosten
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Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: bis zu 75% der Lohn- und Montagekosten
8. Materialbeschaffung
(1) Sofern der Kunde das Material nicht selbst zur Verfügung stellt, wird das Unternehmen das benötigte Material beschaffen. Der Kunde verpflichtet sich, die Materialkosten bei Auftragsausführung zu bezahlen.
(2) Bei Stornierung oder Verschiebung des Auftrags bleibt der Kunde verpflichtet, die Materialkosten zu 100% zu zahlen (siehe „Stornierung und Verschiebung des Auftrags“).
9. Materialentsorgung
Der Kunde ist für die fachgerechte und sortenreine Entsorgung von (Alt-)Material, Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle jeglicher Art auf eigene Kosten verantwortlich, es sei denn, eine separate Vereinbarung zur Entsorgung wurde getroffen und schriftlich im Vertrag vereinbart.
Das Unternehmen übernimmt auch keine Haftung für die Entsorgung.
10. extreme / schlechte Wetterbedingungen
(1) Sollte das Wetter die Ausführung der vereinbarten Arbeiten erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Arbeitseinsatz zu verschieben.
Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten im Freien, wie z. B. Bau- oder Renovierungsarbeiten, die durch extreme Wetterbedingungen, wie Regen, Schnee, Frost oder stürmische Winde, nicht sicher oder fachgerecht ausgeführt werden können.
(2) In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert, und es wird ein neuer Termin vereinbart. Eine kostenfreie Verschiebung des Auftrags ist möglich, sofern der Termin mehr als 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin verschoben wird.
Falls der Auftrag weniger als 7 Tage vor dem geplanten Termin verschoben wird, können Stornierungsgebühren gemäß Punkt 6 (Stornierung und Verschiebung des Auftrags) anfallen.
11. Haftung
(1) Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Wartung der gelieferten Produkte entstehen, wird ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
12. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Dienstleistung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Dienstleistung als mangelfrei abgenommen.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde das Recht, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen sehen eine längere Frist vor.
13. Rücktritt und Kündigung
(1) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Unternehmen mit der Leistung erheblich in Verzug gerät und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
(2) Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder wenn die Ausführung der Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird.
14. Datenschutz
(1) Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens zu finden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.